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Niedersächsische Behörde legt Kraftfahrzeug eines Staatsleugners per Parkkralle lahm!

16/01/2014
Parkkralle

So ähnlich fand ein Staatsleugner nun sein Auto vor!

Eigentlich wäre es nur recht und billig, sämtliche Staatsleugner von der öffentlichen Wasser- und Stromversorgung auszuschließen – immerhin wollen diese Leute nichts mehr mit der Bundesrepublik zu tun haben.

Sie diffamieren sie wahlweise als „BRiD“ oder „BRD GmbH“, und ihrer Meinung nach ist man bereits dann einen Vertrag mit dieser „Firma der (West-)Alliierten“ eingegangen, wenn man im Besitz eines Personalausweises sei. Sie proklamieren sich zu Bürgern der DDR oder des Deutschen Reiches – von Gebilden also, die längst im Abort der Geschichte entsorgt wurden. Der „Austritt“ aus der Bundesrepublik Deutschland wird erklärt, Personalausweise werden an die Ämter zurückgegeben. Anleitungen und Vordrucke hierzu finden sich auf einschlägigen Internetseiten zuhauf.

Nun verhält es sich so, dass Deutschland eines der fortschrittlichsten Länder der Erde ist – den Einwohnern wird eine umfassende soziale und technische Infrastruktur geboten. Das alles wird weiterhin von jenen in Anspruch genommen, die die Existenz der Bundesrepublik bestreiten. Man nutzt wie selbstverständlich öffentliche Verkehrsmittel oder beantragt – ohne mit der Wimper zu zucken – Hartz IV.

In dieser Hinsicht distanziert sich der Reichsbürger also nicht im Geringsten von der Bundesrepublik Deutschland. Sein „mutiger Widerstand“ gegen die „BRD GmbH“ sieht beispielsweise  so aus: Er übertritt munter und oft die Verkehrsregeln, und sobald daraufhin Verwarnungen und Bußgeldbescheide bei ihm eintrudeln, bezahlt er einfach nicht.

Nehmen? Ja?
Geben? Nein!

Ihrem eigenen Selbstverständnis nach verfolgen diese Leute äußerst edle Ziele, gern vergleichen sie sich mit Mahatma Gandhi oder den Geschwistern Scholl. Ihr tatsächliches Verhalten aber entlarvt die ganze Widerwärtigkeit der Reichsbürgerbewegung: Diese Leute liefern sich nichts als provinzielle Kleinkriege mit Behörden, schikanieren Beamte und Angestellte. Solche Scharmützel werden häufig mit der Kamera festgehalten und anschließend bei YouTube eingestellt, wo die tumbe Fangemeinde die Trophäe dann beklatschen darf.

Auf genau solch einen Fall wurde gestern im Kommentarbereich des Niederrheiners Blogs hingewiesen. Ein YouTube-Benutzer, der unter dem Nick „hei bo“ auftritt, veröffentlichte am 14.01.2014 ein Video mit dem Titel: Plünderungsversuch der Firma „Landkreis Northeim ©“.

Seinen eigenen Angaben nach hatte er eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 190,63 EUR deshalb nicht beglichen, weil der Landkreis keine Begründung für die Erhebung nennen wollte. Dies scheint ebenso unglaubwürdig wie „hei bos“ Behauptung, während der Vollstreckungsmaßnahme – die aufgrund seiner Zahlungsverweigerung erfolgte – nicht zugegen gewesen zu sein.

reichsluegen

Reichsbürger und andere Querulanten neigen dazu, die Unwahrheit zu sagen

Nur „hei bos“ Vater hätte sich auf dem Grundstück aufgehalten. Ein großer Unbekannter hätte währenddessen aus der Wohnung heraus die Fotos gemacht, welche nun auf YouTube veröffentlicht wurden. „Hei bo“ hat seine Sicht der Dinge in das Video hineingetextet, und er wird nicht müde, immer und immer wieder zu betonen, dass der Landkreis Northeim eine Firma und die Polizei eine Wortmarke sei. Und selbstverständlich wird auch die Steuernummer des Landkreises genannt, was wohl die Firmenthese untermauern soll.

Plunder

Immer die gleiche Leier…

Im Neusprech der Staatsleugner handelt es sich bei Vollstreckungsmaßnahmen stets um „Plünderungen“ und Polizeieinsätze sind „Überfälle“. Es ist wenig originell, dass auch „hei bo“ nicht auf diese Begrifflichkeiten verzichten mag. Originell und vorbildlich ist hingegen die Maßnahme, die die Vollstreckungsbeamten einsetzten. Sie blockierten das Kraftfahrzeug des Schuldners mit einer sogenannten Parkkralle! Somit war es „hei bo“ verwehrt, auf den schönen Straßen umherzufahren, welche der nicht existierende Staat Bundesrepublik Deutschland für ihn gebaut hat. 

In seinem Video nennt „hei bo“ die vollen Namen der beteiligten Beamten (die seiner Ansicht nach keine sind) sowie das polizeiliche Kennzeichen eines Kraftfahrzeuges, mit welchem sie angerückt waren. Er missbraucht YouTube als virtuellen Pranger. Möglicherweise will er seine Zuschauer sogar dazu anstiften, den Beamten irgendeinen Schaden zuzufügen.

„Hei bo“ schwafelt von einem angeblichen „Freimauer-Gruß“, den sich die Männer erboten hätten. Das ist ebenso absurd wie das Gerede von „Flugscheiben“ in einem seiner anderen Videos. Natürlich phantasiert „hei bo“ davon, dass die Beamten ihm gegenüber zu Schadenersatz verpflichtet seien. Solche Ankündigungen seitens der Staatsleugner kennt man inzwischen zur Genüge … mögen sie lieber mal einen einzigen Fall belegen, in welchen ihnen eine derartige Entschädigung zugesprochen wurde.

Diese Klientel wird – ob ihrer anhaltenden Erfolgslosigkeit – sichtlich nervöser und aggressiver. Umso wichtiger ist es, dass der Staat ihnen Grenzen aufzeigt. Der Einsatz einer Parkkralle scheint diesbezüglich ein Schritt in die richtige Richtung zu sein.

3 Kommentare
  1. Daniel Kuon permalink
    16/01/2014 14:31

    Sein richtiger Name hätte aber schon genannt werden können. Durch die ausschließliche Benutzung von „Hei bo“ entsteht der falsche Eindruck, er würde sich hinter einem Pseudonym verstecken, während er die Daten der Beamten veröffentlicht. Wo er seinen Namen doch so schön und römisch-rechtlich einwandfrei genannt hat.

    Noch ein schönes Fundstück von seiner Webseite (Link entfernt):
    „Hausrecht:

    Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin (OLG Köln).
    In Ausübung dieses Rechts wird allen Behörden, insbesondere Ämtern, juristischen Personen öffentlichen Rechts, in dieser Weise beliehenen Personen und Anstalten öffentlichen Rechts der Zutritt zu unseren Webseiten verboten!“

    Man fragt sich gegen wen sich das denn richtet, wenn es doch angeblich gar keine richtigen Ämter etc. in der Bundesrepublik gibt (Außer natürlich das OLG Köln (C)(R)(TM)).
    Bei der Erstellung der Seite war er aber eindeutig (man beachte den Namen) noch ein Sklave. Er scheint eine Entwicklung durch zu machen.

    • 16/01/2014 19:29

      Für die Nennung von Namen gibt es hier keine feste Regel, und wenn, dann vielleicht die, dass Vor- und Zuname genannt werden, wenn der Betroffene ihn selbst tagtäglich ins Internet hinein schreit. Von Hei Bo habe ich vorher noch nie gehört, deswegen kann ich auch nicht sicher sein, ob das wirklich sein Name ist, den er da in dem Clip nennt. Bei YouTube kann man schließlich viel behaupten wenn der Stream nur lang genug ist.

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  1. Wieso bin ich ein Reichsbürger? - Sonnenstaatland SSL

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