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Staatsleugner unterliegt vor dem Sozialgericht Heilbronn

05/08/2014
staatleugner_Fotor

Das typische Geblöke der Staatsleugner und Reichsdeutschen führte auch vor dem Sozialgericht Heilbronn nicht zum Erfolg!

Sozialgericht Heilbronn: Kein Unterhalt nach Haager Landkriegsordnung!

Das Gericht hat die Klage eines Mannes abgewiesen, der Sozialgeld und Unterhalt nach der Haager Landkriegsordnung beantragt hatte. Für den Kläger ist die Bundesrepublik Deutschland kein selbständiger Staat.

Da die Bundesrepublik Deutschland für den 54-Jährigen kein selbständiger Staat ist, gilt seiner Meinung nach noch das Besatzungsrecht. Danach stehe ihm als Kriegsgefangenen eine finanzielle Unterstützung zu. Einen solchen Antrag hatte er beim Landratsamt Ludwigsburg gestellt.

Die Behörde hatte dies als Rechtsmissbrauch gewertet und nicht reagiert. Das Sozialgericht in Heilbronn, das den Fall zugewiesen bekommen hatte, folgte am Dienstag der Ansicht des Landratsamtes, weil der Antrag nicht durch geltendes Recht begründet ist. Deshalb muss der Kläger jetzt auch einen Teil der Gerichtskosten tragen.

Quelle: www.swr.de – landesschau

Das SG Heilbronn hat entschieden, dass der als Leiter eines von 11 „Bürgerämtern Freies Deutschland“ auftretende Kläger keinen Anspruch auf Unterhalt nach der Haager Landkriegsordnung hat.

Der 54jährige […] beantragte beim beklagten Landkreis, ihm „Sozialgeld“ und „Unterhalt nach der Haager Landkriegsordnung“ zu zahlen. Diese Anträge wurden vom Beklagten nicht beschieden, um (so wörtlich in dessen Akten festgehalten) „nicht wie bei den Germaniten einen umfassenden sinnlosen Schriftwechsel anzufangen“. Hiergegen richtete sich die zum SG Stuttgart erhobene und von dort an das örtlich zuständige SG Heilbronn verwiesene Klage, mit welcher der Kläger geltend machte, als „Kriegsgefangener“ und Bürger des „Freien Deutschland“ habe er Anspruch auf „Unterhalt“ und „Sozialgeld nach § 133 SGB XII“ „zur Sicherung seiner Existenz im besetzten Deutschland“. Verwaltungsorganen der „BRiD“, welche das „besetzte Gebiet des Deutschen Reiches“ treuhänderisch verwalten würden, stehe er „exterritorial“ gegenüber. Zur Frage der Gültigkeit der „Haager Landkriegsordnung“ sei der „Präsident“ des „Freien Deutschland“ als Sachverständiger zu hören.

Das SG Heilbronn hat die Klage abgewiesen.

Der Kläger sei nicht „kriegsgefangen“, woran ein Unterhaltsanspruch nach der Haager Landkriegsordnung aber anknüpfe. […] Die Klage sei deshalb ebenso wie der beim Beklagten zuvor gestellte Antrag rechtsmissbräuchlich, weshalb dieser zu Recht nicht über den Antrag entschieden habe. Bei dieser Sachlage sah sich das Gericht auch nicht veranlasst, auf Staatskosten den „Präsidenten“ des „Freien Deutschland“ als Sachverständigen zu hören.

Quelle: juris.de – Das Rechtsportal

Beim „Präsidenten“ des „Freien Deutschland“ handelt es sich natürlich um niemand anderen als um den unter politischen Wahnvorstellungen leidenden Peter Frühwald. Es gelingt ihm immer wieder, Dumme zu finden, die er von seinen historisch-geschichtlichen Fehldeutungen überzeugen kann. Diese Leute scheitern dann grundsätzlich und regelmäßig vor deutschen Ämtern und Gerichten, oder verlieren sogar ihre bisherige Existenzgrundlage.

peter_fruehwald

Peter Frühwald ist wie gewohnt auf die Nase gefallen: Das Sozialgericht Heilbronn lehnte es ab, sich die Spinnereien des behäbigen Franken anzuhören.

 

13 Kommentare
  1. 06/08/2014 12:13

    Da warten Viele vor dem Sozialgericht dringend darauf dass ihre Klage endlich drankommt weil Frühwald und Konsorten mit irgend einem Quatsch die Gerichte zustopfen.

  2. anonym permalink
    06/08/2014 18:53

    wovon lebt der eigentlich der frühwald??

  3. Tofkas01 permalink
    09/08/2014 10:02

    Mich wundert es schon etwas, das sich dieses Frühwaldsche Märchen vom Sozialgeld nach Landkriegsordnung so lange hält und das Frühwald bei seinen Schäfchen dadurch nicht jede Glaubwürdigkeit verliert. Denn damit ist ja nun wirklich noch niemand vor Gericht durchgekommen.

    • 09/08/2014 13:46

      Mich wundert grundsätzlich, dass diese Transuse, die keinen Funken Esprit besitzt, überhaupt irgendwelche Menschen von seinem Mumpitz überzeugen kann. Sein einziges Talent ist vermutlich, Menschen ausfindig zu machen, die noch dümmer sind als er selbst…

  4. Susanne permalink
    09/08/2014 18:43

    Und das schöne ist, dass wir die Deppen beleidigen können wie wir wollen – „Transuse“, „Menschen, die noch dümmer sind als er selbst“ usw.. Die Gerichte der BRD-GmbH werden von Frühwald & Co nicht anerkannt, also werden sie auch niemanden verklagen! Obwohl, ich würde es ihnen zutrauen … 😉

    • Tolharubang permalink
      26/11/2014 17:16

      Ganz meine Meinung! Im Grunde könnten wir ihnen eins gratis auf ***************. Das Gericht ist ja nicht rechtens, erhält allenfalls nur Gültigkeit mit einem Kapitän oder Piloten. *lol*

      Ich habe einen Schwachkopf auf der Arbeit (der auch noch witzigerweise wie ein „Duce“ heißt), der seine auf den Straßen der BRiD GmbH zusammengefahrenen Punkte (Verwarnungsschreiben) nicht bezahlen möchte, obwohl er als „Arschibald aus der Familie Duce“ nonkonkludent einen Nutzungsvertrag unter Anerkennung der Hausordnung (StVO) angenommen und sich unter Einwilligung einer Vertragsstrafe (Bußgeld etc.) unterworfen hat. Meines Wissens haben diese Reichsdeppen auch noch nie ein Visum für das Verlassen ihres Hausreichs von der BRiD GmbH beantragt und erhalten.

      Der tollste Reichsdepp hat sogar seinen Mist nach Berlin zum russischen Generallonsul Grinin geschrieben. Ich glaube, seitdem läuft die russische Mobilmachung. *hahaha*

      • 26/11/2014 18:26

        Schreiben an die angeblichen Besatzungsmächte (sprich Botschaften) kommen wohl regelmäßig vor. Mitunter verweigern die Botschaften die Annahme solcher Post. Rüdiger Klasen hat gar mal ein Antwortschreiben in einem seiner Müllvideos gezeigt, und wenn man die Stopp-Taste drückte, konnte man lesen, dass sich die britische Botschaft für unzuständig hielt, da sie die Bundesrepublik Deutschland als souveränen Staat betrachtet. Darüber hat sich Rüdi-Depp natürlich schön ausgeschwiegen.

  5. Mad Dog permalink
    11/08/2014 11:41

    Ich finde es schade, dass der Anspruch auf Leistungen nach der HLKO nicht bestätigt wurde.;-)

    Art. 7 Haager Landkriegsordnung
    Die Regierung, in deren Gewalt sich die Kriegsgefangenen befinden, hat für ihren Unterhalt zu sorgen. In Ermangelung einer besonderen Verständigung zwischen den Kriegführenden sind die Kriegsgefangenen in Beziehung auf Nahrung, Unterkunft und Kleidung auf demselben Fuße zu behandeln wie die Truppen der Regierung, die sie gefangen genommen hat.

    Unsere Reichsdeppen hätten dumm geguckt, wenn Sie anstatt SGB II nur noch Anspruch auf
    – kasernierte 6-20 Mann-Schlafräume (selbstverständlich nach Geschlechtern getrennt)
    – Uniformierung
    – Essen aus der Gulaschkanone
    – sinnvollen Arbeitseinsatz (auch zwangsweise)
    hätten.
    DAS hätte echt Geld gespart.
    Deren Gesichter hätte ich sehen wollen.

    Greetz
    Mad Dog

    • N. N. permalink
      25/04/2016 15:39

      Hm, ich weiß ja nicht, wie die Zustände in den Unterkünften der westalliierten Armeen sind. Aber bei Klägern, die Unterhalt nach der HLKO begehren und für deren „Gefangennahme“ Russland örtlich zuständig wäre, würde man mit dieser Lösung tatsächlich sofort Ruhe in den Karton bekommen, falls man ihnen anböte, sie in dessen Armee zu kasernieren.

      Im Übrigen lieferte das SG Dresden (15.05.2013 – S 5 SV 31/13) eine recht interessante Ausarbeitung zum Thema.

  6. N. N. permalink
    25/04/2016 15:47

    https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=162499

    Tatbestand:

    Der Kläger begehrt eine formelle Bescheidung seines Antrags vom 16.03.2013, mit welchem er bei der Beklagten die Zahlung von Unterhalt nach der Haager Landkriegsordnung (HLKO) beantragt hat.

    Der im Jahre 1963 geborene Kläger ist Mitglied in der originären Gebietskörperschaft der Menschen auf Erden im Reich der Menschen zur Förderung internationaler Gesinnung, des Völkerverständigungsgedankens und der Erziehung und Bildung und bezieht Leistungen der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II.

    Mit Schreiben vom 16.03.2013 beantragte der Kläger bei der Beklagten die Zahlung von Unterhalt nach der HLKO, Kapitel II Artikel 7. Er stünde im besetzten Gebiet des Deutschen Reiches, welches durch die Strukturen der BRiD treuhänderisch verwaltet werde, seit dem 01.08.2011 den Verwaltungsorganen exterritorial gegenüber. Er sei daher Kriegsgefangener, sodass ihm eine Besoldung der Stufe 1 der Besoldungsgruppe A von zurzeit 1.744,80 Euro monatlich zustehe. Er erwarte innerhalb von 10 Tagen Nachricht, ansonsten er davon ausgehe, dass der Antrag genehmigt sei. Beigefügt war unter anderem eine Urkunde, nach der er am 02.04.2012 die deutsche Verfassung vom 11.08.1919 angenommen hatte. Ein Bescheid erging nicht.

    Mit der am 02.04.2013 erhobenen Klage möchte der Kläger eine förmliche Bescheidung seines Antrags erreichen. Er befinde sich in Staatlicher Selbstverwaltung, sodass ihm im Bedarfsfall Unterhalt nach der HLKO zustehe.

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