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DPHW – Reichsbürger-Bande vor Gericht / 22 Monate ohne Bewährung

15/12/2015
Haft für Reichsbürger

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Die nunmehr gerichtlich festgestellte Straftat liegt rund drei Jahre zurück, seit heute wird gegen die Mitglieder der DPHW-Bande verhandelt.

Vorgestern, am 13.12.2015, titelte SZ-online „Reichsbürger vor Gericht“ und schrieb:

Vor gut drei Jahren machte das „Deutsche Polizei Hilfswerk“ Schlagzeilen. Bis zu 20 selbsternannte Ordnungshüter sollen Ende November 2012 im Örtchen Bärwalde bei Dresden einen Gerichtsvollzieher in ihre Gewalt gebracht haben, der Geld eintreiben wollte. Die vom Schuldner herbeigerufenen Möchtegernpolizisten nannten es den Vorwürfen zufolge „Festnahme“, erst die echte Polizei konnte den Staatsdiener befreien. […] vier Männer und eine Frau im Alter zwischen 41 und 60 Jahren müssen sich wegen gemeinschaftlicher Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Gegen drei von ihnen wird wegen Beihilfe verhandelt. Ursprünglich lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Dresden auch auf Bildung einer kriminellen Vereinigung. Bei den Ermittlungen habe man aber nicht feststellen können, „dass die Bildung des DHPW auf die Begehung bedeutender Straftaten ausgelegt gewesen ist“, sagte Oberstaatsanwalt Lorenz Haase. Im August wurden deshalb diese Ermittlungen eingestellt.

Beim DPHW handelte es sich – selbst im Vergleich zur restlichen Szene – um eine extrem widerwärtige Organisation. Grundsätzlich hielt man die eigene Dummheit, wie es bei anderen Reichsbürgern auch der Fall ist, für den Ausdruck höchster Intelligenz … und trat mit entsprechender Arroganz und Siegesgewissheit auf. Darüber hinaus lebten DPHW-Mitglieder ihren Hass auf den deutschen Staat aus, indem sie Straftaten planten und anschließend durchführten.

Die Verantwortung für ihr Handeln möchten sie nun aber lieber doch nicht übernehmen. So ist einer der Hauptakteure, Volker Schöne, rechtzeitig vor der Verhandlung ins Ausland abgetaucht. Offensichtlich hält er sich in Belgien versteckt.

Die BILD schreibt heute:

Am ersten Prozesstag sollten Ullrich S., Volker S. und ein Ehepaar aus Cottbus vor Gericht stehen. Nur Ullrich S. war erschienen. Volker S. ist mittlerweile in Belgien untergetaucht, wird jetzt per internationalem Haftbefehl gesucht. Das Ehepaar aus Cottbus wollte Richter Poth von der Polizei vorführen lassen. Die traf die beiden nicht an. Auch gegen sie wurde Haftbefehl erlassen.

Ulrich S. hingegen erschien zwar vor Gericht, tat sich aber (typisch Reichsbürger) durch asoziales Verhalten hervor. Erst als der Richter ihn in die Schranken verwies, gab der Angeklagte klein bei:

Weil Ullrich S. sich erneut den Anweisungen des Gerichts widersetzte, platzte Andreas Poth der Kragen. Er wies vier Tage Haft oder ersatzweise 300 Euro Ordnungsstrafe an. 30 Euro konnte der widerspenstige Angeklagte sofort zahlen. Mehr hatte er nicht dabei. Er wird nun wohl oder übel überweisen müssen, wandert sonst hinter Gitter.

Hinter Gitter wandert Ulrich S. wohl ohnehin. Das Gericht verhängte eine Strafe von 22 Monaten ohne Bewährung gegen ihn. Es ist ein sehr positives Signal, dass auch ostdeutsche Gerichte endlich mit der gebotenen Konsequenz gegen die staats- und menschenfeindlichen Aktivitäten der sogenannten Reichsbürger vorgehen.

bild_dphw

DPHW-Spinner verhalten sich vor Gericht wie bockige Kleinkinder

4 Kommentare
  1. 15/12/2015 17:50

    Hat dies auf FSMoSophica rebloggt und kommentierte:
    Ramen.

  2. Tofkas01 permalink
    16/12/2015 21:13

    Na endlich.

  3. Susanne permalink
    04/01/2016 01:01

    „Handbuch Reichsbürger“: http://tinyurl.com/nf3momo

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  1. Erneut Mitglieder der DPHW-Bande zu Haftstrafen verurteilt | reichsdeppenrundschau

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