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Reichsbürger-Randale: Justiz und Behörden agieren weiterhin hilflos

22/03/2016
Justizskandal

Skandal im Amtsgericht Kaufbeuren: Überforderte Richterin lässt sich von Reichsbürgern bestehlen!

Die deutschen Behörden und die deutsche Justiz zeigen sich völlig überrascht und – schlimmer noch! – absolut hilflos, wenn sie es mit Reichsbürgern zu tun bekommen. Und das, obwohl über diese Bewegung mittlerweile im Wochenrhythmus in den Medien informiert wird.

Jüngst war es Peter Fitzek, der im Wittenberger Amtsgericht den Vorsitzenden Richter einen „Faschisten“ schimpfen konnte, ohne dass dies erkennbare Folgen nach sich zog. In einem anderen Fall, der Monate zurückliegt, zeterten die Unterstützer eines Reichsbürgers im Gerichtssaal so lange herum, bis der Richter entnervt seine Sachen zusammenpackte und das Feld räumte. Wie so häufig bei Reichsbürgern handelte es sich jeweils um Verkehrsdelikte.

Dabei ist es nicht so, dass der Richterschaft keine entsprechenden Instrumente zur Verfügung stünden. Es können noch im Gerichtssaal empfindliche Ordnungsstrafen (von Geldbeträgen bis hin zur Haft) verhängt werden. Und wer aus dem Zuschauerraum heraus eine Verhandlung stört, kann auch kurzerhand vor die Tür gesetzt werden.

Warum davon nicht regelmäßig Gebrauch gemacht wird, ist schwer zu sagen. Reichsdeppen lösen nach wie vor Überraschung aus. Dabei sind es diese Leute doch selbst, die sich durch vorab verfasste Schriftsätze gründlichst outen: Es wird in typischer Querulantenmanier seitenlang fabuliert, man gibt sich wichtigtuerische Namenszusätze wie „…der So-und-so aus dem Hause…“ und man gibt bekannt, dass man (abgesehen von Errungenschaften der Sozialgesetzgebung) keine der in Deutschland geltenden Regeln zu akzeptieren gedenkt.

Es kann also keine Behörde und kein Gericht anführen, dass man nicht wusste, was einem da zum anberaumten Termin ins Haus schneit. Mitunter zeigt sich auch eine peinliche Unwissenheit bei den Beschäftigten. Ein leitender Mitarbeiter des Spandauer Jobcenters räumte beispielsweise gegenüber dem internetbekannten Chemtrail-Spinner Mario Romanowski ein, dass das Grundgesetz nach dem Beitritt der der DDR zur Bundesrepublik „sofort ungültig geworden“ sei. Später wäre es dann aber, so der Jobcenter-Mann, irgendwie wieder in Kraft getreten.

Aktueller Höhepunkt ist die beschämende Wehrlosigkeit des Amtsgerichts Kaufbeuren:

(Die Angeklagte) ist Wiederholungstäterin und wegen Drogenhandels vorbestraft. Als der Staatsanwalt in seinem Plädoyer eine Haftstrafe beantragt, brechen die Störer in höhnisches Gelächter aus. Dann folgt der Auftritt des selbsternannten Richters mit den langen Haaren. „Herr Staatsanwalt, Sie kommen vor den Kadi!“, ruft er. Und: „Die Akten sind beschlagnahmt.“

Die Männer üben keine körperliche Gewalt aus. Dennoch wirkt ihr Auftritt alles andere als harmlos. Die drei Sicherheitskräfte wirken eher ratlos und darauf bedacht, die Situation nicht eskalieren zu lassen. Auch die Richterin verhält sich defensiv: Obwohl Filmaufnahmen und Zwischenrufe bei Gerichtsverfahren nicht zulässig sind, ruft sie die Störer nicht zur Ordnung. Zwischenzeitlich verlässt sie sogar den Raum. (Süddeutsche Zeitung)

Und es kommt noch dicker:

Dies nutzt die Angeklagte, um sich die Akte zu schnappen. Später verlassen die Störer den Saal – mitsamt der Akte und der Angeklagten.

Offensichtlich war es weder den Justizbediensteten noch der Polizei möglich, diese Leute aufzuhalten. Vielleicht hielt es auch niemand für nötig, die Polizei herbeizurufen. Die Angeklagte wurde (in Abwesenheit) aufgrund des ursprünglich verhandelten Delikts zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt; ob und wann sie diese antreten muss, steht – wie in Deutschland üblich – in den Sternen. Auch wenn die Staatsanwaltschaft Kempten nun nun wegen Diebstahls und versuchter Strafvereitelung ermittelt, hinterlässt der Vorfall in der Reichsbürger-Szene zweifellos den Eindruck, dass der deutsche Staat butterweich sei und sich alles gefallen lasse. Eine fatale Vorbildwirkung.

…das Justizministerium (räumt) indirekt ein, dass die Reaktionen der Justizbediensteten nicht optimal waren: Nach dem Vorfall habe es „auf mehreren Ebenen Gespräche“ gegeben, um die Kooperation von Polizei und Justiz in vergleichbaren Fällen „zu verbessern“.

Das Justizministerium formuliert sehr freundlich. Die Justizbediensteten gehören abgemahnt.  Sie sind ihren grundlegenden Pflichten nicht nachgekommen, ihr Verhalten war in jeder Hinsicht inakzeptabel. Insofern harmonisieren die Bediensteten gut mit der Richterin, die sich gegenüber dahergelaufenen Asozialen nicht durchsetzen kann, sondern stattdessen feige den Saal verlässt. Die Frau sollte ihr Amt niederlegen. Der sichere Job als Richterin und die entsprechenden Verdienstmöglichkeiten werden sie allerdings davon abhalten.

10 Kommentare
  1. H. Rot permalink
    23/03/2016 07:55

    Viele Richter unterbinden auch nicht dieses kindische Stehenbleiben von Reichsdeppen bei den Prozessen. Unverständlich.

  2. Gorgon de Zola permalink
    23/03/2016 16:43

    ich kuck mir das video gar nicht erst an. zu groß der fremdschämfaktor. läßt sich der staat von solchen hanswürstchen einfach vorführen. ist fürs filmen im gerichtssaal eigentlich ne strafe vorgesehen.?

    • 24/03/2016 09:57

      ist fürs filmen im gerichtssaal eigentlich ne strafe vorgesehen.?

      Vermutlich schon, wenn der Staatsanwalt eigens deshalb ermittelt; mir fällt nur kein entsprechender § des StGB ein.

  3. Gerichtsbestatter permalink
    24/03/2016 10:12

    §169 Gerichtsverfassungsgesetz
    „Die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse ist öffentlich. Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts sind unzulässig.“

  4. Gerichtsbestatter permalink
    24/03/2016 19:29

    Verletzung des grundgesetzlichen Hausrechtes. Der Hausherr (Justitz)) untersagt Filmaufnahmen. Wird dennoch gefilmt gibt es eine Unterlassungsverfügung, bei Zuwiderhandlung pro Fall Geldstrafe(1991 waren es bis zu 100.000 DM, ersatzweise bis zu 1 Monat Ordnungshaft).
    § 1004 BGB – Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch

    Das Urteil bezieht sich zwar nicht auf eine Gerichtsverhandlung, sondern auf eine Anwaltskanzlei, ist jedoch ein ähnlicher Hintergrund. Es gilt Haus- und Persönlichkeitsrecht.

  5. Tofkas01 permalink
    25/03/2016 16:40

    Wenn ein Linker oder ein Autonomer vor gericht steht, dann riskiert er schon wegen seiner Kleidung eine Geldstrafe. Diese Reichsdeppen benehmen sich wie die Kleinkinder und werden unbewusst auch noch dafür belohnt. Auch in der Hinsicht ist die deutsche Justiz auf dem Rechten Auge blind.

  6. Mitlesender permalink
    23/06/2016 13:18

    Zu Kaufbeuren gibt/gab es heute den Prozess wegen der Mitnahme der Akten.

    http://www.br.de/nachrichten/schwaben/inhalt/reichsbuerger-prozess-kaufbeuren-100.html

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